Immer wieder wird swoopo.de, das Online-Shopping-Erlebnis-Auktions-Portal das eher an Glücksspiel errinnert, mit 9live verglichen. 9live ist ein Gewinnspiel-Sender im deutschen Fernsehen, und für Gewinnspiele in TV und Radio sollen ab demnächst neue und straffere Regeln gelten.
So sollen Jugendliche unter 18 besser geschützt werden, aber auch erwachsenen Verbrauchern sollen somit fairere Konditionen ermöglicht werden. Denn wenn der Markt sich nicht freiwillig regelt und die schon lange geforderten Richtlinien auf freiwilliger Basis einführt, dann muss eben eine staatliche bzw. quasi-staatliche Stelle her, um dies zu reglementieren. Diese Verabschiedung geht aber nicht weit genug, denn es werden nur Gewinnspiel-Angebote in den klassischen Medien “reformiert”, Das neue Massenmedium Internet bleibt verschont bzw. wird großzügig übersehen.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)* und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)* der Landesmedienanstalten haben sich in ihrer gemeinsamen Gewinnspielsatzung auf folgende neuen Punkte geeinigt:

  1. Bei einem Gewinnspiel muss im Rahmen einer entsprechenden Sendung innerhalb von 30 Minuten ein Anrufer durchgestellt werden, nach 3 Stunden muss die Sendung beendet sein.
  2. Ein Telefonanruf darf nicht mehr als 50 Cent kosten.
  3. Darüber hinaus müssen in Zukunft Gewinnspiele nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt.
  4. Gewinnspielsendungen müssen alle 15 Minuten über Bildschirmeinblendungen über Teilnahmebedingungen informieren.
  5. Es darf nicht zu einer Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel animiert werden.
  6. Bei Missachtung der neuen Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis 500.000 Euro.

Da das Internet nichts anderes ist als ein Medium wie TV und Radio auch, sollten genau diese Punkte auch fürs Internet gelten. Somit wären dann Glücksspiel-Auktionen wie swoopo.de, rabattschlacht.de, 1234holsdir.de, hammerdeal.de oder bietsau.de vor dem Ende, denn dann funktioniert deren Geschäftsmodell nicht mehr.
Schauen wir uns mal an, wie die oben genannten Punkte sich auf die Angebote der jeweiligen Anbieter auswirken würden (Nummerierung wie oben):

  1. Da eine Auktion, eine Rabattschlacht oder wie es je nach Anbieter heisst, nichts anderes als ein eigenständiges Gewinnspiel ist, dürfte eine solche Aktion nicht länger als 3 Stunden laufen, der jeweilige Biter müsste nach 30 Minuten wissen, ob er gewonnen hat oder nicht. Da den Anbietern die Masse an Teilnehmern fehlt um in 3 Stunden den nötigen Umsatz durch die Gebote zu machen, würde sich das Geschäft nicht mehr lohnen.
  2. Hier wäre hauptsächlich Rabattschlacht.de betroffen, denn bei diesem Anbieter kostet ein Gebot 90 Cent, die anderen halten sich an die 50 Cent.
  3. Auch hier müssten alle Anbieter nachbessern, die Regeln und die “Teilnahmebedingungen” sind meist etwas undurchsichtig.
  4. Ob die Einblendung der Regeln im Internet sinnvoll ist oder eben nur ein Link zu den Regeln der Auktion ausreicht, da werden sich wohl alle Anbieter rumstreiten. Ich denke ein Link dürfte genügen, sind ja alle Teilnehmer über 18 und können selbstständig denken.
  5. Die Mehrfachteilnahme ist ja das Grundprinzip der “Auktionshäuser”, genau deshalb wird wehement um die mehrfache Teilnahme beim Mitspieler geworben. Wenn jeder nur wenige Male oder gar nur einmal mitmacht, kämen keine Gebote zusammen, somit bricht der Umsatz weg, somit können alle zu machen.
  6. 500.000 Euro ist kein Pappenstiel, dürfte aber 2-3 Mal für swoopo problemlos zu berappen sein.

Da, wie ich schon erwähnte, ich keinen Unterschied zwischen den Medien TV, Radio und Internet sehe, sollten diese Punkte ohne Ausnahme auch für die Anbieter im Internet gelten. Aber wahrscheinlich wird es wieder Jahre dauern, bis die richtigen Stellen aufwachen und merken, dass es neben den klassischen Medien auch noch das Internet gibt. Somit wird wieder geschlafen, weggeschaut und sich still verhalten. Wie die drei Affen eben. Haben die Damen und Herren eigentlich privat auch kein Internet-Anschluss?

*Über die ZAK
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLMVorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben.

*Über die GVK
Die Gremienvorsitzendenkonferenz setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen. Die Gremienvorsitzendenkonferenz trifft nach § 36 Abs. 3 RStV die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und ist zuständig im Rahmen der Plattformbelegung. Daneben werden insbesondere Fragen der Medienpolitik und medienethische Aspekte beraten. Von besonderer Bedeutung ist der Diskurs über Programminhalte: Die Gremienvorsitzenden thematisieren Qualität und Entwicklung der elektronischen Medien vor dem Hintergrund ihres Einflusses auf die Werte und Normen unserer Gesellschaft. Der Gremienvorsitzende der geschäftsführenden Anstalt übernimmt den Vorsitz der Gremienvorsitzendenkonferenz. Derzeit ist Dr. Hartmut Richter – Vorsitzender des Medienrats der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz.

Links: Der Newsticker, Pressemitteilung

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